Häufig gestellte Fragen
Das Mindestalter, um den Ford Mustang GT und den BMW M4 Competition mieten zu können liegt bei 21 Jahren
Sie wählen in unserem Buchungstool Ihr Wunschfahrzeug aus und den gewünschten Mietzeitraum, im Anschluss tragen Sie noch Ihre Daten ein. Nach interner Prüfung Ihrer eingegeben Daten erhalten Sie binnen 24 Stunden die Buchungsbestätigung.
Es gibt fünf Möglichkeiten zu bezahlen: BAR, per EC oder Kreditkarte, (Master/Visa usw.) per PayPal oder im Voraus per Überweisung.
Es gibt vier Möglichkeiten die Kaution zu hinterlegen: BAR, per Kreditkarte (Mastercard/Visa usw.), per Paypal oder per vorab Überweisung.
Nur der Mieter selbst! Maximal eine weitere Person die aber im Mietvertrag als „zusätzlicher Fahrer“ eingetragen werden muss. Wenn es an eine weitere Person weitergegeben wird, die nicht im Mietvertrag hinterlegt wurde, erlischt der Versicherungsschutz.
Das Auto wird vollgetankt übergeben und muss bei der Rückgabe auch wieder vollgetankt sein.
Es ist erforderlich das Fahrzeug mit einem Premium Kraftstoff wie z.B. Shell V-Power oder Aral Ultimate zu tanken.
Im Falle eines Schadens am Auto, kann je nach Schwere und Höhe des Schadens die gesamte Kaution einbehalten werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Bewertung durch einen Sachverständigen oder das Autohaus. Sollten mehrere Personen/Autos am Unfall beteiligt sein, ist immer die Polizei sowie der Vermieter zu verständigen.
Bei einer Instruktorfahrt, sind Sie der Fahrer und „Römer Sportwagenvermietung“ begleitet Sie als Beifahrer. Damit haben Sie die Möglichkeit für relativ kleines Geld den absoluten Nervenkitzel zu erleben. Die Fahrt führt über eine abwechslungsreiche Strecke, die auch Autobahnen, Landstraßen sowie auf Wunsch Tunnelabschnitte beinhaltet. Zudem müssen Sie sich keine Sorgen um den Sprit sowie die gefahrenen KM machen da diese im Preis mit inbegriffen sind.
Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein der Klasse B besitzen. Eine Kaution ist nicht erforderlich.
Selbstverständlich können Sie Ihr Auto bei uns in der überwachten und überdachten Halle abstellen.
Sollten Sie einen Schaden am Fahrzeug oder einen Unfall verursachen, den Sie selbst verschuldet haben, wird die vereinbarte Selbstbeteiligung berechnet, diese wird jedoch nur fällig, wenn der Schaden den Wert der hinterlegten Kaution übersteigt.
Beispiel: Angenommen die vereinbarte Selbstbeteiligung liegt bei 2.500€, Sie bleiben mit einer Felge am Bordstein hängen der entstandene Schaden liegt bei 500€, diese würden von der hinterlegten Kaution abgezogen werden. Sollte es aber beispielsweise ein Auffahrunfall sein in Höhe von 20.000€ an dem Sie Schuld sind, so zahlen Sie nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Nein! Die Fahrzeuge sind frei von jeglicher Werbung, Beschriftung sowie Mietwagenkennzeichnungen.
Unsere Fahrzeuge sind als Selbstfahrervermietfahrzeug Vollkasko versichert.